Als Strafrichterin/Strafrichter und Staatsanwältin/Staatsanwalt tragen Sie mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Arbeit von autismus Elbe-Trave e.V. nachhaltig zu unterstützen.
Zuweisungen sind bei uns besonders gut aufgehoben:
- Großer Hebel (im Vergleich zu den überdurchschnittlich oft berücksichtigten, gemeinnützigen Institutionen)
- Multiplikatoreffekt: Nutznießer sind viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus
autismus Elbe-Trave e.V. erfüllt alle Voraussetzungen, die für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen wichtig sind:
- Gemeinnützigkeit im Sinne von §§ 51 ff der AO
- schnelle und transparente Abwicklung gemäß der Datenschutzbestimmungen
- kurzfristige Mitteilung über eingehende und ausstehende Zahlungen an Gerichte und Staatsanwaltschaften
Die Erfüllung der Bedingungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht positiv beschieden.